Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir setzen uns dafür ein, dass Topbetriebe.de von möglichst vielen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen.
Stand: 06.06.2026
Rechtsgrundlage
Diese Erklärung ergeht auf Grundlage des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht umsetzt und seit dem 28. Juni 2025 für private Unternehmen gilt. Als Referenznorm orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Topbetriebe.de ist mit den WCAG-2.1-AA-Anforderungen teilweise vereinbar. Aufgrund der nachstehend aufgeführten Einschränkungen sind einzelne Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Was wir bereits umsetzen
- Sauber strukturierte HTML-Hierarchie mit semantischen Überschriften und Landmark-Rollen (
main,nav,footer). - Sichtbare Fokus-Indikatoren auf allen interaktiven Elementen (vollständige Tastaturbedienung).
- Sprachattribut
lang="de"für korrekte Screenreader-Aussprache. - Alternativtexte (
alt-Attribut) für Logo und hochgeladene Bilder. - Skip-Link „Zum Inhalt" am Seitenanfang zum Überspringen der Navigation.
- Kontrastverhältnisse der Hauptfarben gegenüber dem Hintergrund gemäß WCAG AA (mindestens 4,5:1).
- Filter-Schaltflächen mit
aria-pressed-Status für Screenreader. - Bewertungs-Widget mit ARIA-Radiogruppe (
role="radiogroup",role="radio",aria-checked) und vollständiger Pfeiltasten-Navigation (links/rechts/oben/unten). - Formularfelder mit sichtbaren Labels und Fehlermeldungen direkt am betroffenen Feld.
- Barrierefreiheits-Toolbar (Symbol unten links auf jeder Seite) mit Schriftgröße, hohem Kontrast und lesbarer Schrift; Einstellungen werden seitenübergreifend gespeichert.
Bekannte Einschränkungen
- Karten-Einbindungen Dritter (OpenStreetMap-iframe) sind nur eingeschränkt mit Screenreadern bedienbar; eine Text-Alternative (Adresse und Google-Maps-Link) ist jeweils vorhanden.
- Vereinzelte nutzergenerierte Inhalte (z. B. Bewertungstexte oder hochgeladene Unternehmensbilder) können außerhalb unserer redaktionellen Kontrolle liegen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29.05.2026 auf Grundlage einer internen Prüfung erstellt und zuletzt am 06.06.2026 aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form? Bitte wenden Sie sich an: barrierefreiheit@topbetriebe.de. Wir nehmen jedes Feedback ernst und bemühen uns, gemeldete Barrieren zeitnah zu beheben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf eine Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde Ihres Bundeslandes wenden. Diese Behörden sind gemäß BFSG für die Durchsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen gegenüber privaten Wirtschaftsteilnehmern zuständig. Eine Übersicht der Marktüberwachungsbehörden der Länder finden Sie auf den jeweiligen Landesportalen sowie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).