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Garten- & Landschaftsbau 2 Min. Lesezeit

Grünpflege am Objekt, Vertrag und Turnus richtig festlegen

Außenanlagen sind das Erste, was jeder sieht, und die Position, die in Verträgen am ungenauesten beschrieben wird.

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Grünpflege wird oft mit einem einzigen Satz beauftragt: Pflege der Außenanlagen nach Bedarf. Das ist keine Leistungsbeschreibung, sondern eine Absichtserklärung. Bedarf ist Auslegungssache, und im Sommer sieht man den Unterschied innerhalb von zwei Wochen.

Ein brauchbarer Pflegevertrag beschreibt Flächen, Pflegeklassen und Jahresrhythmus. Erst dann lässt sich vergleichen, kontrollieren und im Zweifel auch beanstanden.

Nach Pflegeklassen denken, nicht nach Quadratmetern

Nicht jede Fläche braucht dieselbe Aufmerksamkeit. Eine Rasenfläche am Eingang mit repräsentativer Wirkung wird anders behandelt als eine Böschung am Rand des Grundstücks. Sinnvoll ist eine Einteilung in wenige Klassen, zum Beispiel Repräsentationsfläche, Nutzfläche und extensive Fläche, jeweils mit eigenem Turnus.

Damit sinkt der Preis oft, weil nicht mehr alles auf dem höchsten Niveau gepflegt wird, und die Qualität steigt dort, wo sie sichtbar ist.

Ihre Checkliste

  • Lageplan mit Flächen und Pflegeklassen als Vertragsanlage
  • Rasen, Schnitthöhe und Anzahl der Schnitte pro Saison
  • Gehölzschnitt mit Zeitfenster, gesetzliche Schonzeiten beachten
  • Wildkrautentfernung auf befestigten Flächen, ohne unzulässige Mittel
  • Laubbeseitigung im Herbst, Anzahl der Durchgänge
  • Entsorgung des Schnittguts, im Preis enthalten oder separat
  • Bewässerung, wer stellt Wasser und wer trägt die Kosten
  • Baumkontrolle als eigene Position, nicht in der Pflege versteckt

von 8 Punkten abgehakt

Zwei Punkte, die regelmäßig Ärger machen

Der erste ist der Rückschnitt von Hecken und Gehölzen. Für stärkere Rückschnitte an Bäumen, Hecken und Gebüschen gilt in Deutschland ein Zeitfenster, das Brutzeiten schützt. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben möglich. Ein Pflegevertrag sollte den Zeitraum für den Hauptschnitt deshalb ausdrücklich nennen, sonst kommt der Anbieter im Mai und es entsteht ein Problem.

Der zweite ist die Wildkrautentfernung auf befestigten Flächen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist dort stark eingeschränkt und in vielen Fällen unzulässig. Wenn im Angebot ein sehr niedriger Preis für große Pflasterflächen steht, lohnt die Frage nach dem Verfahren.

Häufige Fragen

Das hängt von Nutzung, Lage und Anspruch ab. Für eine gepflegte Repräsentationsfläche sind deutlich mehr Durchgänge nötig als für eine extensive Wiese. Wichtiger als die Zahl ist, dass sie im Vertrag steht und nicht als Bedarf offenbleibt.
Kosten der Gartenpflege gehören zu den Betriebskosten und sind bei entsprechender Vereinbarung umlagefähig. Neuanlagen und Ersatzpflanzungen mit Investitionscharakter sind es in der Regel nicht.
Für Bäume auf dem Grundstück gilt die Verkehrssicherungspflicht. Üblich ist eine regelmäßige Sichtkontrolle, meist zweimal jährlich, dokumentiert. Bei Auffälligkeiten folgt eine eingehende Untersuchung durch eine fachkundige Person.

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