Häufige Fragen
- Es gibt eine geregelte Ausbildung im Kosmetikerhandwerk und eine freiwillige Meisterprüfung. Weil Kosmetik ein zulassungsfreies Handwerk ist, gibt es daneben viele private Lehrgänge unterschiedlicher Tiefe. Die Frage nach der konkreten Qualifikation für eine bestimmte Behandlung ist deshalb berechtigt.
- Händedesinfektion, frische Auflage, Einmalmaterial oder erkennbar aufbereitete Instrumente, Produktentnahme mit Spatel statt mit dem Finger. Ein Punkt allein sagt wenig, eine Häufung sagt viel.
- Das hängt vom Verfahren und vom Ausgangspunkt ab. Wichtig ist, dass die Zahl vor der ersten Sitzung genannt wird, zusammen mit dem Gesamtpreis. Ein Angebot, das nur den Sitzungspreis nennt, verschleiert den tatsächlichen Aufwand.
- Die medizinische Fußpflege gehört zur Podologie, einem Heilberuf mit staatlich geregelter Ausbildung und Erlaubnis. Kosmetische Fußpflege dient der Pflege, nicht der Behandlung krankhafter Veränderungen. Bei Diabetes oder Durchblutungsstörungen ist die Podologie zuständig.
- Injektionen verschreibungspflichtiger Arzneimittel sind der ärztlichen Behandlung vorbehalten. Auch andere invasive Verfahren erfordern entsprechende Qualifikation. Für solche Behandlungen ist eine ärztliche Adresse die richtige.
- Im Sinne der einschlägigen Regelungen wird es entsprechend behandelt. Studios, die es anbieten, unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt und müssen die Tätigkeit anzeigen.
- Ein Ausfallhonorar ist nur zulässig, wenn es vorher wirksam vereinbart wurde, und ersparte Aufwendungen müssen angerechnet werden. Übliche Absagefristen liegen bei vierundzwanzig bis achtundvierzig Stunden, bei langen Behandlungen auch darüber.
- Ärztlich abklären lassen, das Studio informieren und den Verlauf mit Datum und Fotos festhalten. Das Studio kann Ihnen die verwendeten Produkte benennen, das hilft bei der Abklärung.
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