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Hausmeisterdienst & Facility Management 3 Min. Lesezeit

Hausmeisterservice beauftragen, was in ein Leistungsverzeichnis gehört

Die meisten Streitfälle mit Hausmeisterdiensten entstehen nicht am Preis, sondern an der Frage, was genau geschuldet war. Ein sauberes Leistungsverzeichnis verhindert das.

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Ein Hausmeistervertrag ist kein Standardprodukt. Zwei Angebote über "Hausmeisterservice, monatlich pauschal" können sich im Leistungsumfang um den Faktor drei unterscheiden, ohne dass man das am Preis sieht. Deshalb entscheidet nicht das Angebot über die Qualität, sondern das Leistungsverzeichnis, das Sie vorher aufstellen.

Wer das Leistungsverzeichnis dem Anbieter überlässt, bekommt dessen Standard. Das ist nicht unseriös, aber es ist eben auf dessen Abläufe zugeschnitten und nicht auf Ihr Objekt.

Die vier Blöcke, die in jedes Verzeichnis gehören

Erstens die wiederkehrende Pflege. Treppenhausreinigung, Außenanlagen, Müllplatz, Zugangswege, Beleuchtung. Hier zählt der Turnus, nicht die Aufzählung. "Treppenhausreinigung" ohne Angabe, ob wöchentlich oder vierzehntägig, ist keine Vereinbarung.

Zweitens die Kontrollgänge. Technikräume, Heizung, Aufzug, Rauchwarnmelder, Dachflächen nach Sturm. Kontrolle heißt nicht Reparatur, sondern Feststellen und Melden. Genau diese Abgrenzung fehlt in vielen Verträgen und führt später zu der Frage, warum ein Schaden nicht aufgefallen ist.

Drittens die saisonalen Leistungen. Winterdienst, Laubbeseitigung, Grünschnitt. Der Winterdienst ist der Punkt mit dem größten Haftungsrisiko und gehört ausdrücklich geregelt, nicht in eine Pauschale gequetscht.

Viertens die Sonderleistungen. Kleinreparaturen bis zu einem Betrag, Handwerkerbegleitung, Wohnungsübergaben, Zählerablesung. Sinnvoll ist ein Stundensatz plus ein Deckel, ab dem Sie vorher gefragt werden.

Ihre Checkliste

  • Objektdaten, Anzahl Einheiten, Quadratmeter Außenfläche, Länge der zu räumenden Wege
  • Je Leistung ein Turnus, nicht nur eine Bezeichnung
  • Klare Trennung zwischen Kontrollieren, Melden und Reparieren
  • Winterdienst separat, mit Zeitfenster und Dokumentation
  • Stundensatz für Sonderleistungen und ein Betrag, ab dem Rückfrage nötig ist
  • Nachweisform, zum Beispiel ein Leistungsnachweis je Monat mit Datum und Kürzel
  • Erreichbarkeit, Reaktionszeit und was außerhalb der Zeiten gilt
  • Nachweis der Betriebshaftpflicht mit Deckungssumme, jährlich neu vorzulegen
  • Regelung zu Schlüsseln, Übergabe, Rückgabe und Haftung bei Verlust
  • Laufzeit, Kündigungsfrist und was bei Schlechtleistung passiert

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Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen

Ein gutes Angebot rechnet nach. Es nennt Flächen, Wegelängen und Stunden, aus denen die Pauschale entsteht. Ein Angebot, das nur eine Summe nennt, lässt sich später nicht prüfen und auch nicht fair anpassen, wenn sich am Objekt etwas ändert.

Achten Sie außerdem darauf, ob der Anbieter Vertretung geregelt hat. Ein Ein-Personen-Betrieb ohne Vertretungsregelung ist im Krankheitsfall im Winter ein echtes Risiko, weil die Räumpflicht nicht ruht, nur weil niemand da ist.

Häufige Fragen

Für die wiederkehrende Pflege ist eine Pauschale sinnvoll, sie macht die Kosten planbar und ist in der Nebenkostenabrechnung leichter darstellbar. Für Sonderleistungen ist ein Stundensatz ehrlicher. Die Mischung aus beidem ist in der Praxis die übliche Lösung.
Ein Jahr mit stillschweigender Verlängerung und einer Kündigungsfrist von drei Monaten ist verbreitet. Längere Bindungen sind nur dann sinnvoll, wenn der Anbieter dafür investiert, etwa in Gerät, das nur für Ihr Objekt gebraucht wird.
Für einfache Tätigkeiten nicht. Sobald er aber in nennenswertem Umfang Arbeiten ausführt, die zu einem zulassungspflichtigen Handwerk gehören, ist der Eintrag erforderlich. Fragen Sie bei allem, was über Wartung und Kleinstreparatur hinausgeht, danach.
Ohne Nachweisform lässt sich das kaum belegen. Deshalb gehört ein monatlicher Leistungsnachweis in den Vertrag. Er kostet den Anbieter wenige Minuten und ist im Streitfall die einzige belastbare Grundlage.
Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im Zweifel und bei größeren Verträgen lohnt sich der Blick einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts.

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