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Friseur & Barbershop 3 Min. Lesezeit

Meisterpflicht im Friseurhandwerk, was sie bedeutet und wen sie betrifft

Friseur ist eines der zulassungspflichtigen Handwerke. Was das konkret heißt, wissen die wenigsten, die einen Salon betreten.

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Die Handwerksordnung teilt Handwerke in zulassungspflichtige und zulassungsfreie ein. Das Friseurhandwerk gehört zur ersten Gruppe. Wer einen Friseurbetrieb selbständig führen will, muss deshalb in die Handwerksrolle eingetragen sein.

Der Grund für die Zulassungspflicht liegt weniger im Schnitt als in allem, was daneben passiert. Es wird mit chemischen Produkten gearbeitet, am Kopf, in Hautnähe, oft bei Menschen mit Vorerkrankungen oder Allergien. Fehler bei Blondierungen und Dauerwellen können echte Schäden verursachen.

Die Wege in die Eintragung

Der klassische Weg ist die Meisterprüfung im Friseurhandwerk. Sie umfasst nicht nur die Fachpraxis, sondern auch Fachtheorie, Betriebswirtschaft und Ausbildereignung. Letzteres ist der Grund, warum Meisterbetriebe ausbilden dürfen und andere nicht.

Daneben gibt es weitere Wege. Wer eine gleichwertige Qualifikation nachweist, etwa einen einschlägigen Hochschulabschluss oder eine im Ausland erworbene, anerkannte Qualifikation, kann ebenfalls eingetragen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung sowie die Regelung für Gesellen mit mehrjähriger Berufserfahrung in leitender Stellung.

Für den Betrieb selbst gilt zudem: der Betriebsleiter muss die Voraussetzung erfüllen, nicht zwingend der Inhaber. Ein Salon kann also einer Person gehören, die selbst kein Meister ist, solange die fachliche Leitung entsprechend besetzt ist.

Was das für Kundinnen und Kunden heißt

Praktisch heißt es, dass in jedem eingetragenen Salon fachliche Verantwortung hinterlegt ist. Das ist eine Grundsicherung, keine Garantie für den einzelnen Termin. Wer schneidet, ist meistens eine Gesellin oder ein Geselle, und das ist völlig in Ordnung, dafür ist die Ausbildung da.

Interessant wird die Frage bei Angeboten außerhalb fester Betriebe, etwa bei mobilen Anbietern oder bei sehr günstigen Angeboten über Plattformen. Dort lohnt die Nachfrage nach der Eintragung, nicht aus Formalismus, sondern weil daran auch Versicherungsschutz und Haftung hängen.

Häufige Fragen

Ein Geselle kann angestellt in jedem Salon arbeiten. Für die selbständige Führung eines Betriebs im zulassungspflichtigen Handwerk braucht es die Eintragung, für die es neben dem Meister weitere Wege gibt, unter anderem eine Regelung für Gesellen mit mehrjähriger Erfahrung in leitender Stellung.
Die Zulassungspflicht knüpft an das Handwerk an, nicht an den Ort der Ausübung. Wer selbständig Friseurleistungen erbringt, unterliegt denselben Anforderungen, ob im Salon oder beim Kunden zu Hause.
Fragen Sie im Salon nach der Handwerkskarte. Die Handwerkskammern führen zudem Verzeichnisse, über die sich eine Eintragung bestätigen lässt.
Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Streitfall lohnt sich der Blick einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts.

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