Der Maßstab ist nicht die absolute Sicherheit. Verlangt wird, was ein umsichtiger und verständiger Mensch für notwendig hält, um andere vor Schäden zu bewahren. Eine Treppenstufe darf abgenutzt aussehen, sie darf nicht unerwartet abbrechen.
Die typischen Gefahrenstellen
Auffällig ist, dass die meisten Schadensfälle nicht an fehlender Substanz scheitern, sondern an fehlender Kontrolle. Ein loses Geländer ist kein Haftungsfall, solange es niemandem auffallen konnte. Es wird einer, wenn es seit einem Jahr wackelt und niemand hingesehen hat.
So wird aus einer abstrakten Pflicht eine belegbare Routine.
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1
Kontrollintervalle festlegen
Nicht alles braucht denselben Takt. Beleuchtung und Zuwege wöchentlich, Geländer und Spielgeräte quartalsweise, Dach und Bäume jährlich und zusätzlich nach jedem Sturm.
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2
Kontrolle dokumentieren
Datum, Bereich, Ergebnis, Kürzel. Ein einseitiges Formular je Monat reicht. Ohne Dokumentation gilt im Streitfall die Kontrolle als nicht erfolgt.
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3
Mängel mit Frist erfassen
Ein festgestellter Mangel ohne Termin zur Behebung ist gefährlicher als ein unentdeckter, weil er belegt, dass Sie Bescheid wussten.
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4
Sofortmaßnahmen regeln
Was passiert zwischen Feststellung und Reparatur. Absperren, Warnschild, Bereich sperren. Diese Zwischenlösung ist der Kern der Pflicht.
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5
Bäume gesondert behandeln
Für Bäume hat sich eine regelmäßige Sichtkontrolle vom Boden aus etabliert, meist zweimal jährlich, einmal belaubt und einmal unbelaubt. Bei Auffälligkeiten folgt eine eingehende Untersuchung.
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6
Übertragung schriftlich fassen
Wenn ein Dienstleister die Kontrollen übernimmt, muss der Vertrag genau benennen, welche Bereiche in welchem Takt. Die Auswahl- und Überwachungspflicht bleibt bei Ihnen.
Häufige Fragen
- Zunächst der Eigentümer oder Betreiber. Ein Verwalter kann die Pflicht vertraglich übernehmen und haftet dann für die Erfüllung, der Eigentümer bleibt aber in der Pflicht, sorgfältig auszuwählen und zu überwachen.
- Es gibt keine allgemein gültige Frist. Der Takt richtet sich nach Gefahrenpotenzial, Alter und Nutzung. Je stärker frequentiert und je größer der mögliche Schaden, desto häufiger.
- Sie deckt den finanziellen Schaden, ersetzt aber nicht die Pflicht. Bei grober Vernachlässigung kann der Versicherungsschutz zudem eingeschränkt sein, und strafrechtliche Fragen deckt sie ohnehin nicht.
- Nein. Vor Gefahren, die für jeden erkennbar sind und mit denen zu rechnen ist, muss nicht eigens gewarnt werden. Es geht um die Gefahren, die sich einem aufmerksamen Nutzer nicht erschließen.
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