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Hausmeisterdienst & Facility Management 3 Min. Lesezeit

Was ein Hausmeisterservice nicht machen darf

Hausmeister ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Das macht die Auswahl einfacher und die Abgrenzung zum Handwerk wichtiger.

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Der Begriff Hausmeister ist nicht geschützt. Jede und jeder darf einen Hausmeisterservice anbieten, unabhängig von Ausbildung oder Vorerfahrung. Für Auftraggeber ist das zunächst nur eine Information, aber es hat eine praktische Folge: die Qualifikation muss man selbst prüfen, es gibt keinen automatischen Filter.

Die eigentliche Grenze verläuft nicht am Titel, sondern an der Tätigkeit. Sobald ein Betrieb in wesentlichem Umfang Arbeiten ausführt, die zu einem zulassungspflichtigen Handwerk gehören, braucht er dafür die Eintragung in die Handwerksrolle. Das gilt unabhängig davon, wie er sich nennt.

Erlaubt ohne Handwerksrolle

Als einfache Tätigkeiten gelten Arbeiten, die sich in überschaubarer Zeit erlernen lassen und keinen wesentlichen Kern des jeweiligen Handwerks berühren. Dazu zählen in der Praxis Reinigung, Pflege der Außenanlagen, Streu- und Räumdienst, Kontrollgänge, Ablesen von Zählern, Auswechseln von Leuchtmitteln, Bedienen technischer Anlagen im Rahmen der Betriebsanleitung, kleine Montagen und das Nachziehen von Beschlägen.

Die Grenze ist fließend, und einzelne Fälle werden von den Handwerkskammern unterschiedlich beurteilt. Wer als Auftraggeber unsicher ist, fragt am einfachsten beim Anbieter nach, ob und wofür er eingetragen ist.

Nicht ohne Eintragung oder Fachbetrieb

Arbeiten an der Elektroinstallation über das Wechseln von Leuchtmitteln hinaus, Eingriffe in Gas- und Trinkwasserinstallationen, Arbeiten an Heizungsanlagen jenseits der Bedienung, Dacharbeiten, tragende Bauteile und alles, was die Standsicherheit oder die Sicherheit von Anlagen betrifft, gehören in die Hand eines eingetragenen Fachbetriebs.

Das ist kein bürokratischer Selbstzweck. Bei einem Schaden stellt sich die Frage, wer die Arbeit ausgeführt hat und ob er das durfte. Die Antwort entscheidet über Versicherungsschutz und Haftung, und zwar auch für den Auftraggeber, der die Arbeit vergeben hat.

Ihre Checkliste

  • Nach der Eintragung in die Handwerksrolle fragen, wenn Arbeiten über Pflege hinausgehen
  • Betriebshaftpflicht mit Deckungssumme vorlegen lassen, jährlich aktualisiert
  • Bei Arbeiten an Elektrik, Gas, Wasser oder Heizung immer den Fachbetrieb einschalten
  • Im Vertrag festhalten, welche Arbeiten ausdrücklich nicht beauftragt sind
  • Nachweise über Prüfungen und Wartungen im Objekt sammeln, nicht beim Dienstleister
  • Bei Personaleinsatz auf Anmeldung und Mindestlohn achten, das trifft auch den Auftraggeber

von 6 Punkten abgehakt

Häufige Fragen

Arbeiten an der festen Elektroinstallation gehören zum Elektrotechnikerhandwerk und damit zu einem zulassungspflichtigen Handwerk. Der Austausch einer Steckdose fällt darunter. Sinnvoll ist, solche Arbeiten von vornherein an einen Fachbetrieb zu geben.
Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern können von geschultem Personal übernommen werden. Wichtig sind die Herstellervorgaben und eine Dokumentation der Prüfung, weil daran im Schadensfall gemessen wird.
Am einfachsten fragen Sie danach und lassen sich die Handwerkskarte zeigen. Die Handwerkskammern führen zudem Verzeichnisse, über die sich eine Eintragung bestätigen lässt.
Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Im Zweifel und bei größeren Verträgen lohnt sich der Blick einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts.

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